KASSENLEISUNGEN
Die meisten Krankenkassen übernehmen einen Teil der Behandlungskosten, wenn Sie den Zusatz "Komplementär" abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse und verlangen Sie im Zweifelsfall eine schriftliche Kostengutsprache.
Es empfiehlt sich, beim Neuabschluss einer Zusatzversicherung die Krankenkasse explizit nach der Vergütung von Leistungen von Komplementärtherapeutinnen - und namentlich der Methode Atemherapie - zu fragen und sich allfällige Zusicherungen schriftlich bestätigen zu lassen.
SONDERREGELUNGEN
Wenn Sie an Atemtherapie interessiert sind, Sie jedoch keine Zusatzversicherung haben oder diese die Behandlungskosten nicht übernehmen will und es Ihnen aus finaziellen Gründen nicht möglich ist, oben aufgeführten Preis zu bezahlen, nehmen Sie trotzdem mit mir Kontakt auf, wir werden gemeinsam eie Lösung finden.